§ 37 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG, BGBl. 2021 I S. 2970) setzt den gesetzlichen Bußgeldrahmen für Shopify-Händler oberhalb der Kleinstunternehmen-Schwelle bei bis zu 100.000 EUR pro materiellem Verstoß und bis zu 10.000 EUR bei Verletzung von Auskunfts- oder Mitwirkungspflichten. Welche Höhe im Einzelfall festgesetzt wird, hängt von Schwere, Vorsatz und Vorgeschichte ab. Ein konsolidierter öffentlicher Bußgeldkatalog existiert zum Zeitpunkt dieses Beitrags nicht, kursierende Zahlen sollten gegen die ausstellende Behörde geprüft werden. Wirtschaftlich oft schneller spürbar ist die parallele Abmahnung über das Wettbewerbsrecht (UWG).
§ 37 BFSG regelt die Ordnungswidrigkeiten des Gesetzes. Die Norm unterscheidet zwei Bußgeldhöhen:
| Tatbestand |
Rechtsgrundlage |
Höchstmaß |
| Materielle Verstöße gegen Barrierefreiheitsanforderungen |
§ 37 Abs. 1 i.V.m. § 3 BFSG |
100.000 EUR |
| Inverkehrbringen oder Erbringen nicht konformer Dienstleistungen |
§ 37 Abs. 1 i.V.m. § 8 BFSG |
100.000 EUR |
| Verstoß gegen Auskunftspflichten |
§ 37 Abs. 2 i.V.m. § 32 BFSG |
10.000 EUR |
| Verstoß gegen Mitwirkungspflichten |
§ 37 Abs. 2 BFSG |
10.000 EUR |
Wichtig: Der Bußgeldrahmen ist eine Obergrenze, kein Regelsatz. § 17 Abs. 3 OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz), auf den § 37 BFSG sich systematisch bezieht, verlangt die Berücksichtigung von Schwere des Verstoßes, Verschulden, wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen und der durch den Verstoß erlangten oder erstrebten wirtschaftlichen Vorteile.
Wenn eine Marktüberwachungsbehörde nach § 32 BFSG eine Ordnungswidrigkeit prüft, sind aus der allgemeinen Spruchpraxis zu vergleichbaren Marktüberwachungs- und Verbraucherschutzgesetzen vier Faktoren wiederkehrend:
Ein einzelner Verstoß gegen WCAG 1.4.3 (Textkontrast) auf einer Unterseite wiegt anders als ein durchgehender Verstoß gegen WCAG 2.1.1 (Tastaturbedienbarkeit) im gesamten Checkout. Maßstab ist die Praxisrelevanz für betroffene Verbraucher, nicht die Zahl der Treffer im automatisierten Scan.
§ 10 OWiG unterscheidet Vorsatz und Fahrlässigkeit. Ein Händler, der nach einer Beanstandung der Behörde untätig bleibt, handelt vorsätzlich. Ein Händler, der ein neues Theme installiert und nicht auf Konformität geprüft hat, handelt fahrlässig. Vorsätzliche Verstöße werden regelmäßig höher geahndet.
Wiederholungsfälle werden härter bemessen. Ein Händler, der bereits eine Beanstandung erhalten und behoben hat, wird bei einem neuen, andersartigen Verstoß milder behandelt als ein Händler, dessen früheres Verfahren wegen identischer Verstöße geführt worden ist.
§ 17 Abs. 3 OWiG verlangt eine Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage. Ein Shopify-Händler mit drei Millionen EUR Jahresumsatz wird anders bemessen als ein Plus-Händler mit fünfzig Millionen EUR Jahresumsatz. Diese Differenzierung soll die abschreckende Wirkung sichern, ohne kleinere Akteure existenziell zu treffen.
Das BFSG ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten. Die Marktüberwachungsbehörden der Länder haben mit der Vollzugsarbeit begonnen, eine konsolidierte öffentliche Sammlung verhängter Bußgelder existiert zum Zeitpunkt dieses Beitrags nicht. Ich habe für diesen Beitrag drei Sorten von Zahlen geprüft:
- Behördliche Mitteilungen der Bundesfachstelle Barrierefreiheit und der MLBF in Magdeburg (jeweils zur Sache des Vollzugs).
- Branchenpresse und Beratungs-Blogs, die einzelne Bußgeldhöhen kolportieren.
- Akademische Auswertungen und Statistiken zu vergleichbaren Marktüberwachungsregimes (DSGVO-Aufsicht der Landesdatenschutzbehörden seit 2018).
Die Behördenmitteilungen kommunizieren Verfahrensstand und Schwerpunkte, ohne durchgängige Bußgeldlisten zu veröffentlichen. Branchenzahlen ohne Quellenangabe sind nicht belastbar. Wer mit einer konkreten Zahl konfrontiert wird (etwa "Händler X hat 25.000 EUR gezahlt"), sollte die ausstellende Landesbehörde anfragen, bevor die Zahl in eine geschäftliche Entscheidung einfließt.
Was sich verlässlich sagen lässt: Aus der Spruchpraxis vergleichbarer Marktüberwachungsregimes folgt eine charakteristische Sequenz. Zunächst eine Beanstandung mit Behebungsfrist (typischerweise 30 bis 90 Tage), bei Nichtbehebung ein Bußgeld am unteren Rand des Rahmens, bei anhaltender Nicht-Konformität eskalierende Bußgelder und schließlich ein Marktausschluss. Den maximalen 100.000-EUR-Bescheid sehen Sie in der ersten Bußgeldrunde fast nie.
Wirtschaftlich häufig relevanter als das BFSG-Bußgeld ist die wettbewerbsrechtliche Abmahnung über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Mitbewerber, Wirtschaftsverbände und qualifizierte Verbraucherschutzverbände können einen BFSG-Verstoß als unlautere Geschäftshandlung im Sinne der §§ 3, 3a UWG abmahnen, weil ein Verstoß gegen eine Marktverhaltensregel (das BFSG erfüllt diese Kategorie) per Definition wettbewerbswidrig ist.
Die Mechanik der Abmahnung:
| Schritt |
Frist |
Kosten |
| Abmahnschreiben mit Unterlassungserklärung |
7 bis 14 Tage Reaktionsfrist |
Anwaltsgebühren des Abmahnenden (Streitwert-abhängig) |
| Verweigerte Unterlassungserklärung |
sofort |
Klage auf Unterlassung |
| Einstweilige Verfügung |
wenige Tage |
Gerichtskosten + Anwaltskosten |
| Vertragsstrafe bei künftiger Wiederholung |
im Vertrag fixiert |
typischerweise 4.000 bis 10.000 EUR pro Verstoß |
Die Reaktionsfrist einer UWG-Abmahnung ist drastisch kürzer als ein behördliches Anhörungsverfahren. Ich habe Plus-Händler gesehen, die eine BFSG-bezogene Abmahnung am Freitagabend erhielten und am Montag eine Unterlassungserklärung abgeben mussten, oder das Risiko einer einstweiligen Verfügung tragen.
Die Streitwerte in BFSG-bezogenen wettbewerbsrechtlichen Verfahren sind im Zeitpunkt dieses Beitrags noch nicht in einer konsolidierten Rechtsprechung sichtbar. Vergleichbare Verfahren zu Informations- und Kennzeichnungspflichten im E-Commerce bewegen sich erfahrungsgemäß zwischen 5.000 und 30.000 EUR Streitwert pro Verstoß. Auch dies ist eine Größenordnung, keine Festsetzung, und im Einzelfall vom zuständigen Landgericht zu bemessen.
Aus der Praxis der ersten Vollzugsmonate lassen sich vier wiederkehrende Eskalationspfade beschreiben:
Ein Verbraucher kann eine bestimmte Seite mit einem Hilfsmittel (Bildschirmleser, Tastatur, hoher Kontrast) nicht bedienen, beschwert sich bei der Marktüberwachungsbehörde des Sitzlandes des Händlers. Diese leitet die Beschwerde an die zuständige Stelle. Die Stelle prüft, fordert Auskunft nach § 32 BFSG an, setzt eine Behebungsfrist.
Die MLBF (Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen) und die Landesbehörden führen seit dem 28. Juni 2025 Stichprobenprüfungen durch. Schwerpunkte werden von der Bundesfachstelle Barrierefreiheit und der MLBF in öffentlichen Mitteilungen angekündigt.
Ein Wettbewerber im selben Marktsegment beauftragt eine spezialisierte Kanzlei mit einem automatisierten Scan über die Top-Wettbewerberseiten. Auffällige BFSG-Verstöße werden abgemahnt. Diese Pfade laufen parallel zu behördlichen Verfahren.
Qualifizierte Verbraucherschutzverbände (Verbraucherzentralen, vzbv) und seit der Klagemöglichkeit nach dem Verbandsklagengesetz auch fachspezifische Verbände können kollektive Unterlassungsklagen führen. Die kollektive Klage kombiniert die UWG-Mechanik mit größerer Reichweite.
Selbst wenn die behördliche Höchststrafe nie zum Tragen kommt, summieren sich die unsichtbaren Kosten einer Beanstandung schnell. Hier eine grobe Orientierung für einen mittleren Plus-Händler:
| Posten |
Größenordnung |
| Externe Rechtsberatung für die Anhörung |
2.000 bis 8.000 EUR |
| Eigener Stundenaufwand Geschäftsleitung |
20 bis 60 Stunden |
| Theme-Anpassung durch Entwickler |
3.000 bis 15.000 EUR |
| Erstmaliges Audit-Tool oder externer Audit |
500 bis 5.000 EUR |
| Anhaltende Compliance-Wartung |
100 bis 800 EUR monatlich |
Diese Zahlen schwanken stark mit der Komplexität des Stores. Ein Plus-Händler mit fünfzehn Drittanbieter-Apps und einem hochgradig angepassten Theme bewegt sich am oberen Ende. Ein Standard-Plan-Händler mit Dawn-Theme und drei Apps am unteren Ende.
Konkret: die Kosten der präventiven Compliance liegen drastisch unter den Kosten einer Beanstandung. Eine automatisierte Überprüfung mit Shopify-spezifischem Tool kostet typischerweise zwischen 10 und 100 EUR monatlich. AccessifyAI bietet einen kostenfreien Einstiegstarif (zehn Seiten) und kostenpflichtige Tarife ab 9,99 USD pro Monat. Den Eintrag im AccessifyAI im Shopify App Store finden Sie unter apps.shopify.com/accessifyai.
Aus der Spruchpraxis und der allgemeinen Marktüberwachungslogik lassen sich vier Maßnahmen ableiten, die die Eskalationswahrscheinlichkeit deutlich reduzieren:
- Erklärung zur Barrierefreiheit nach § 14 BFSGV veröffentlichen. Eine veröffentlichte Erklärung, auch wenn sie laufende Arbeiten dokumentiert, signalisiert guten Willen. Die Marktüberwachungspraxis honoriert dieses Signal regelmäßig.
- Funktionierender Feedback-Mechanismus. Ein aktiv überwachtes Kontaktpostfach für Barrierefreiheits-Anfragen verkürzt den Eskalationsweg. Ein Verbraucher, der eine Antwort innerhalb einer Woche erhält, beschwert sich seltener bei der Behörde.
- Dokumentation nach § 8 BFSG. Eine interne Akte mit Audit-Ergebnissen, durchgeführten Korrekturen und dem Datum der letzten Überprüfung wird auf Anfrage der Behörde nach § 32 BFSG vorgelegt. Wer dies vorzeigen kann, wird in der Regel nicht in den Bußgeldbereich verschoben, sondern erhält eine Behebungsfrist.
- Quartalsweise Wiederholungsüberprüfung. Theme-Updates und neue App-Installationen reaktivieren Verstöße. Eine kontinuierliche Überprüfung erkennt Regressionen und reduziert den Aufwand pro Quartal auf zwei bis vier Stunden.
Diese vier Maßnahmen sind die wirtschaftlich rationalste Antwort auf das Bußgeldrisiko, weil sie sowohl das behördliche Verfahren als auch die UWG-Abmahnung adressieren. Eine vollständige Liste der zu prüfenden Punkte finden Sie in der BFSG-Pflichtcheckliste.
Wenn Sie in Foren, Linkedin-Beiträgen oder Branchenpublikationen auf konkrete BFSG-Bußgeldhöhen stoßen, prüfen Sie drei Punkte:
- Wird die ausstellende Behörde namentlich genannt? Ohne konkrete Behörde ist die Zahl nicht belastbar.
- Gibt es eine Aktenzeichen-Angabe? Bußgeldbescheide haben Aktenzeichen, ohne Aktenzeichen ist der Bescheid nicht überprüfbar.
- Ist die Quelle der Zahl der Bescheid selbst oder eine Pressemitteilung? Eine Sekundärquelle ohne Verweis auf die Primärquelle ist unzureichend.
Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit publiziert auf bundesfachstelle-barrierefreiheit.de regelmäßige Updates zur Vollzugspraxis. Die MLBF Magdeburg veröffentlicht eigene Mitteilungen zur Spruchpraxis der Länder. Diese sind die belastbaren Primärquellen.
Die DSGVO ist seit 25. Mai 2018 anwendbar. In den ersten beiden Jahren überwogen Beanstandungen und kleinere Bußgelder. Die Höchstsätze von 20 Mio. EUR (Art. 83 Abs. 5 DSGVO) wurden ab 2020 in einzelnen Fällen ausgeschöpft, etwa gegen Telekommunikationsanbieter, soziale Netzwerke und große Online-Händler. Das BFSG ist nicht die DSGVO, aber die Vollzugslogik einer Marktüberwachungsbehörde ähnelt der einer Datenschutzaufsicht.
Übertragen heißt das: in den ersten ein bis zwei Jahren ist mit Beanstandungen und am unteren Rand bemessenen Bußgeldern zu rechnen. Erst danach werden vereinzelte hohe Bescheide gegen besonders auffällige Akteure (etwa anhaltend nicht reagierende Großhändler) öffentlich. Wer in dieser Anfangsphase präventiv handelt, vermeidet das Risiko, später als Lehrbeispiel einer Behörde zu dienen.
Vergleichende fachliche Vertiefung zur Abgrenzung der drei Regelwerke finden Sie in unserer Analyse zu BFSG, WCAG und EAA im Vergleich.
Eine konsolidierte öffentliche Statistik existiert zum Zeitpunkt dieses Beitrags nicht. Anfragen über die Marktüberwachungsbehörden der Länder oder über die MLBF in Magdeburg sind die belastbare Quelle.
§ 37 BFSG spricht von "der Ordnungswidrigkeit". Was eine eigenständige Ordnungswidrigkeit ist, bemisst sich nach § 19 OWiG (Tateinheit) und § 20 OWiG (Tatmehrheit). In der Praxis bewerten Behörden eine durchgängige Verletzung (etwa fehlender Fokus-Indikator auf der gesamten Website) eher als eine Ordnungswidrigkeit, eine punktuelle Verletzung (etwa fehlender Alt-Text auf einem konkreten Banner) als jeweils einzelne. Die letzte Bewertung liegt im Ermessen der Behörde und ist gerichtlich überprüfbar.
Ja. § 55 OWiG verpflichtet die Behörde zur Anhörung vor Erlass eines Bußgeldbescheids. Sie erhalten eine Mitteilung mit Frist zur Stellungnahme, üblicherweise zwei bis vier Wochen. Wer in dieser Phase die Verstöße bereits behebt und nachweist, kann eine Verfahrenseinstellung erreichen oder zumindest eine Minderung des Bußgelds.
Ja. § 67 OWiG eröffnet den Einspruch innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung. Der Einspruch leitet das Verfahren an das Amtsgericht weiter, das den Bescheid neu bewertet. Die Erfolgsaussichten hängen vom Einzelfall ab und sollten mit fachkundiger Rechtsberatung beurteilt werden.
Allein nein. Die Erklärung zur Barrierefreiheit nach § 14 BFSGV ist Pflicht, ihre Veröffentlichung ist die Erfüllung einer Pflicht, nicht ein Schutzschild gegen materielle Verstöße. Sie signalisiert aber Bewusstsein und Bereitschaft zur Mitwirkung, was im Ermessen der Behörde milder gewichtet wird.
Bei anhaltender Nicht-Konformität nach einer Beanstandung eskaliert die Behörde: zunächst geringes Bußgeld, dann höheres Bußgeld bei weiterer Untätigkeit, in extremen Fällen ein Marktausschluss nach § 25 BFSG (Untersagungsverfügung). Parallel dazu wachsen UWG-Risiken: weitere Mitbewerber können nachfolgen, einmal abgemahnte Verstöße führen bei Wiederholung zu Vertragsstrafen.
§ 37 BFSG behandelt beide gleich. Die materielle Pflicht trifft jedoch unterschiedliche Adressaten: Hersteller von Produkten haften nach §§ 4 ff. BFSG, Diensteanbieter (also Shopify-Händler) nach § 8 BFSG. Die Höchstsätze sind identisch. Der Diensteanbieter haftet auch dann, wenn der Verstoß auf eine Drittanbieter-App oder ein Theme zurückgeht.
§ 37 BFSG setzt den gesetzlichen Bußgeldrahmen bei 100.000 EUR pro Verstoß, die tatsächliche Festsetzung im Einzelfall folgt § 17 OWiG und berücksichtigt Schwere, Vorsatz, Vorgeschichte und wirtschaftliche Verhältnisse. Eine konsolidierte öffentliche Bußgeldstatistik existiert zum Zeitpunkt dieses Beitrags nicht, konkrete Zahlen aus Branchenforen sollten gegen die ausstellende Behörde geprüft werden. Wirtschaftlich oft schneller spürbar ist die UWG-Abmahnung durch Mitbewerber, deren Reaktionsfristen drastisch kürzer sind als ein behördliches Verfahren. Die wirtschaftlich rationalste Antwort auf beide Risiken ist eine quartalsweise automatisierte Überprüfung kombiniert mit einer veröffentlichten Erklärung zur Barrierefreiheit, einem aktiv überwachten Feedback-Postfach und einer internen Dokumentation der Konformität.