§ 14 BFSGV (Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) verpflichtet alle Diensteanbieter oberhalb der Kleinstunternehmen-Schwelle, eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf der eigenen Website zu veröffentlichen. Pflichtinhalte sind ein Konformitätsstatus, eine Auflistung nicht barrierefreier Inhalte mit Begründung, ein Feedback-Mechanismus und die Kontaktinformationen der zuständigen Marktüberwachungsbehörde. In Shopify lebt diese Erklärung als eigene Seite unter /pages/erklaerung-zur-barrierefreiheit und wird im Footer verlinkt. Dieser Beitrag erklärt jede Pflichtangabe, gibt eine kopierfähige Vorlage und zeigt das Liquid-Snippet für den Footer.
Die Pflicht zur Erklärung zur Barrierefreiheit folgt aus zwei Quellen. Art. 7 Abs. 1 lit. b der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act, EAA) verlangt einen Mechanismus, über den Verbraucher Barrieren melden können. Diese Anforderung wird in Deutschland durch § 14 BFSGV konkretisiert. Die BFSGV (Verordnung zur Durchführung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes) wurde am 15. Juni 2022 verkündet und ist seit dem 28. Juni 2025 anwendbar.
Adressat der Pflicht ist nach § 8 BFSG der Diensteanbieter, also der Shopify-Händler selbst. Ein Theme-Anbieter, ein App-Entwickler oder Shopify Inc. sind keine Adressaten der Pflicht. Wer also über einen Shopify-Shop Dienstleistungen anbietet, ist nach § 14 BFSGV verpflichtet, die Erklärung selbst zu veröffentlichen.
§ 14 BFSGV listet die Pflichtinhalte abschließend auf. Sie lassen sich in sechs Blöcke gliedern:
| Block |
Inhalt |
Rechtsgrundlage |
| 1 |
Bezeichnung des Diensteanbieters |
§ 14 Abs. 1 Nr. 1 BFSGV |
| 2 |
Konformitätsstatus der Dienstleistung |
§ 14 Abs. 1 Nr. 2 BFSGV |
| 3 |
Auflistung nicht barrierefreier Inhalte mit Begründung |
§ 14 Abs. 1 Nr. 3 BFSGV |
| 4 |
Alternativen für nicht zugängliche Inhalte |
§ 14 Abs. 1 Nr. 4 BFSGV |
| 5 |
Feedback-Mechanismus (Kontakt, Reaktionsfrist) |
§ 14 Abs. 1 Nr. 5 BFSGV |
| 6 |
Aufsichtsbehörde mit Schlichtungsverweis |
§ 14 Abs. 1 Nr. 6 BFSGV |
Zusätzlich verlangt § 14 Abs. 2 BFSGV eine Datumsangabe der letzten Überprüfung und eine Aussage zur Methodik (Selbstprüfung, Drittprüfung). Die Sprache der Erklärung muss diejenige des Hauptangebots sein. Für einen deutschsprachigen Shopify-Shop ist das Deutsch. Mehrsprachige Shops benötigen eine Übersetzung in jede aktive Verbrauchersprache.
Die Erklärung steht systematisch neben den materiellen Pflichten aus § 8 BFSG, die in unserer BFSG-Pflichtcheckliste für Shopify-Händler im Detail aufgeschlüsselt sind. Eine Erklärung ohne dahinterstehende technische Prüfung ist kein Schutz vor Bußgeldern, sondern eine Formerklärung.
§ 14 Abs. 1 Nr. 2 BFSGV verlangt eine Aussage zum Konformitätsstatus. Die zulässigen Varianten sind:
Die Dienstleistung erfüllt die Anforderungen der harmonisierten Norm EN 301 549 v3.2.1 vollständig. Diese Aussage ist die strikteste und sollte nur nach einer dokumentierten manuellen Prüfung gemacht werden, denn ein automatisierter Scan erfasst typischerweise 30 bis 40 Prozent der Verstöße. Eine ungeprüfte "vollständig konform"-Erklärung ist riskant, weil sie bei einer behördlichen Beanstandung als Falschangabe gewertet werden kann.
Die Dienstleistung erfüllt die Anforderungen weitgehend, einzelne Inhalte sind nicht barrierefrei. Diese Variante ist für die überwiegende Zahl der Shopify-Shops realistisch. Die Erklärung listet dann die nicht konformen Inhalte konkret auf.
Die Dienstleistung erfüllt die Anforderungen nicht. Diese Variante ist die ehrlichste Wahl bei einem Shop, der noch im Audit-Prozess steht. Sie schützt nicht vor Bußgeldern, sondern dokumentiert nur den Status. Allein die Veröffentlichung einer "nicht konform"-Erklärung ist jedoch besser als gar keine, weil sie die Auskunftspflicht nach § 14 BFSGV erfüllt.
In der Beratungspraxis sehe ich am häufigsten "teilweise konform" als die belastbarste Wahl für einen Shopify-Shop mit Drittanbieter-Apps und einem nicht vollständig auditierten Theme.
§ 14 Abs. 1 Nr. 3 BFSGV verlangt eine Auflistung der nicht konformen Inhalte mit Begründung. Die Begründung muss eine der vier in § 3 Abs. 2 BFSGV genannten Kategorien zuordnen:
- Unverhältnismäßige Belastung nach § 8 Abs. 2 BFSG. Das ist die seltenste Begründung und greift nur, wenn die Behebung wirtschaftlich unzumutbar wäre. Wer diesen Grund anführt, muss eine Belastungsabwägung nach Anlage 3 BFSGV dokumentieren.
- Inhalt außerhalb des Geltungsbereichs der Dienstleistung. Beispiel: ein eingebettetes YouTube-Video, dessen Untertitel der Videoanbieter pflegt.
- Drittinhalt ohne Einflussmöglichkeit nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 BFSGV. Beispiel: nutzergenerierte Bewertungen.
- Archivierte Inhalte, die nach dem 28. Juni 2025 nicht mehr aktualisiert werden.
Ein häufiger Fehler ist eine pauschale Begründung wie "in Arbeit" oder "wird geprüft". Das genügt § 14 BFSGV nicht. Die Begründung muss benennen, warum die Behebung noch nicht erfolgt ist, und eine grobe Zeitplanung enthalten.
§ 14 Abs. 1 Nr. 5 BFSGV verlangt einen funktionsfähigen Mechanismus, über den Verbraucher Barrieren melden können. Mindestens eine der folgenden Wege ist Pflicht:
- E-Mail-Adresse mit aktiver Beantwortung
- Telefonnummer mit Erreichbarkeit zu üblichen Geschäftszeiten
- Online-Formular mit automatischer Eingangsbestätigung
Die Reaktionsfrist ist nicht im BFSGV gesetzlich festgelegt. Aus der Bundesfachstelle-Barrierefreiheit-Praxis ist eine Bestätigung des Eingangs innerhalb von einer Woche und eine inhaltliche Antwort innerhalb von vier Wochen die Orientierung. Eine längere Reaktion wird im Beschwerdefall nachteilig gewertet.
Wichtig: der Feedback-Kanal muss separat von der allgemeinen Kundenkommunikation überwacht werden. Eine im allgemeinen Postfach untergehende Barriere-Meldung ist ein Konformitätsverstoß.
§ 14 Abs. 1 Nr. 6 BFSGV verlangt die Nennung der Aufsichtsbehörde mit dem Hinweis, dass Verbraucher sich dort beschweren können, wenn der Feedback-Mechanismus nicht zum Erfolg führt. In Deutschland sind die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer nach § 32 BFSG zuständig. Die MLBF (Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen) mit Sitz in Magdeburg fungiert seit dem 26. September 2025 als gemeinsamer zentraler Ansprechpartner aller 16 Länder.
Praktisch sollten Sie die folgenden Angaben in der Erklärung machen:
- Marktüberwachungsbehörde des Sitzlandes Ihres Unternehmens (mit Anschrift und E-Mail)
- MLBF Magdeburg als gemeinsamen zentralen Ansprechpartner
- Bundesfachstelle Barrierefreiheit als beratende Stelle
Die Angabe der Aufsichtsbehörde ist nicht optional, ihr Fehlen ist ein Verstoß gegen § 14 BFSGV und kann nach § 37 Abs. 2 BFSG als eigener Bußgeldtatbestand verfolgt werden.
Die folgende Vorlage orientiert sich an der Mustererklärung der Bundesfachstelle Barrierefreiheit (bundesfachstelle-barrierefreiheit.de) und ist für einen Shopify-Shop mit Sitz in Deutschland zugeschnitten. Anpassen müssen Sie die in eckigen Klammern markierten Felder.
# Erklärung zur Barrierefreiheit
[Name des Unternehmens, im Folgenden: der Anbieter] bemüht sich, den
Online-Shop unter [www.beispielshop.de] gemäß § 1 Barrierefreiheits-
stärkungsgesetz (BFSG) i.V.m. § 14 BFSGV barrierefrei zugänglich zu
machen.
## Konformitätsstatus
Diese Website ist mit der harmonisierten Norm EN 301 549 v3.2.1
[teilweise konform / vollständig konform / nicht konform]. Die Norm
referenziert die Anforderungen der WCAG 2.1 AA.
## Nicht barrierefreie Inhalte
Die folgenden Inhalte sind aus den genannten Gründen nicht barrierefrei:
- [Konkrete Inhalte, z.B. "Produktbilder im Kategoriebereich Sale"]:
[Begründung mit Verweis auf § 3 Abs. 2 BFSGV]
- [Weitere Position]: [Begründung]
- [Bewertungen Dritter über die App "Judge.me"]: Diese Inhalte stammen
von Verbrauchern und werden unmoderiert eingebettet. Der Anbieter hat
hierauf keinen direkten Einfluss (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 BFSGV).
## Alternativen
Wo Inhalte nicht barrierefrei sind, bietet der Anbieter folgende
Alternativen an:
- [Telefonische Bestellannahme unter +49 ...]
- [E-Mail-Bestellannahme an bestellung@beispielshop.de]
- [Persönliche Beratung am Firmensitz nach Terminvereinbarung]
## Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am [TT.MM.JJJJ] erstellt und am [TT.MM.JJJJ]
zuletzt überprüft. Methode: [Selbstprüfung mittels automatisiertem
Scanner AccessifyAI / Selbstprüfung mit manueller Ergänzung /
Drittprüfung durch Anbieter XYZ].
Die nächste Überprüfung erfolgt spätestens am [TT.MM.JJJJ].
## Feedback und Kontakt
Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Anregungen zur barrierefreien
Gestaltung haben, wenden Sie sich bitte an:
[Name der Kontaktperson]
E-Mail: barrierefreiheit@beispielshop.de
Telefon: +49 ...
Wir bestätigen den Eingang Ihrer Meldung innerhalb von einer Woche und
antworten inhaltlich innerhalb von vier Wochen.
## Aufsichtsbehörde
Wenn Sie auf Ihre Meldung keine zufriedenstellende Antwort erhalten,
können Sie sich an die für den Anbieter zuständige Marktüberwachungs-
behörde wenden:
[Name der Landesbehörde des Sitzlandes]
[Anschrift]
[E-Mail]
Als gemeinsamer zentraler Ansprechpartner aller 16 Bundesländer ist
die MLBF (Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit
von Produkten und Dienstleistungen) erreichbar:
MLBF
Universitätsplatz 2, 39106 Magdeburg
info@mlbf-magdeburg.de
Beratende Stelle ist die Bundesfachstelle Barrierefreiheit unter
bundesfachstelle-barrierefreiheit.de.
Diese Vorlage erfüllt alle sechs Pflichtblöcke nach § 14 Abs. 1 BFSGV plus die Datumsangabe nach § 14 Abs. 2 BFSGV. Anwaltliche Prüfung empfiehlt sich vor der Veröffentlichung, insbesondere bei der Auswahl des Konformitätsstatus.
Eine in Shopify veröffentlichte Erklärung ist nur dann praktisch wirksam, wenn sie über den Footer auf allen Seiten erreichbar ist. Folgendes Liquid-Snippet legen Sie in die Datei sections/footer.liquid (Dawn Theme) oder die entsprechende Footer-Section Ihres Themes:
<ul class="footer__legal-links">
<li>
<a href="{{ pages.erklaerung-zur-barrierefreiheit.url }}">
{{ 'general.accessibility_statement' | t }}
</a>
</li>
<li>
<a href="{{ pages.impressum.url }}">
{{ 'general.imprint' | t }}
</a>
</li>
<li>
<a href="{{ pages.datenschutz.url }}">
{{ 'general.privacy' | t }}
</a>
</li>
</ul>
Die Sprachdatei de.default.json ergänzen Sie um den Eintrag:
{
"general": {
"accessibility_statement": "Erklärung zur Barrierefreiheit"
}
}
Wer ein Theme mit Online Store 2.0 nutzt, kann den Link alternativ über den Menü-Editor unter "Inhalte > Navigation > Fußzeilenmenü" einfügen. Dieser Weg ist für Händler ohne Liquid-Kenntnisse die praktikable Variante.
Die Erklärung ist kein einmal veröffentlichtes Dokument, sondern eine fortlaufend gepflegte Seite. § 14 Abs. 2 BFSGV verlangt eine regelmäßige Überprüfung. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit empfiehlt mindestens eine jährliche, im günstigen Fall halbjährliche Aktualisierung. Trigger für eine außerplanmäßige Aktualisierung:
| Ereignis |
Konsequenz für die Erklärung |
| Theme-Update mit neuen Sections |
Konformitätsstatus neu prüfen |
| Installation einer neuen App |
Konformitätsstatus neu prüfen, gegebenenfalls Drittinhalt anfügen |
| Behebung gelisteter Verstöße |
Eintrag aus der Liste entfernen |
| Neue gefundene Verstöße |
Eintrag in die Liste aufnehmen |
| Wechsel der Aufsichtsbehörde |
Angabe der Behörde aktualisieren |
Eine kontinuierliche automatisierte Überprüfung mit einem Shopify-spezifischen Scanner liefert die Datengrundlage für die Aktualisierung. AccessifyAI generiert quartalsweise Konformitätsberichte, die direkt in die Erklärung übernommen werden können. Den Eintrag im AccessifyAI im Shopify App Store finden Sie unter apps.shopify.com/accessifyai.
Wer mit Shopify Markets oder einem Multi-Shop-Setup mehrere EU-Länder bedient, benötigt eine Erklärung pro Sprache und pro aktivem Mitgliedstaat. Eine deutsche Erklärung mit Verweis auf die MLBF deckt nicht den österreichischen Markt ab, dort ist die Verwaltungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit (in Wien) die zuständige Stelle.
Die Pflicht zur Übersetzung ergibt sich aus § 14 Abs. 1 BFSGV i.V.m. Art. 13 EAA: die Erklärung muss in der Sprache der Hauptdienstleistung verfügbar sein. Für einen Shop, der unter .de Deutsch und unter .fr Französisch ausliefert, sind beide Sprachen Hauptsprachen.
Praktischer Aufbau in Shopify Markets:
- Eine Seite
/pages/erklaerung-zur-barrierefreiheit mit deutschem Text.
- Eine Seite
/pages/declaration-accessibilite mit französischem Text.
- Beide Seiten im jeweiligen Footer der jeweiligen Marktsprache.
- Die hreflang-Verknüpfung sorgt dafür, dass Suchmaschinen die richtige Sprachversion ausspielen.
Vergleichende Hinweise zur EAA-Umsetzung in Shopify Plus finden Sie in unserem Beitrag zur EAA-Konformität für Shopify Plus.
§ 14 BFSGV verlangt, dass die Erklärung "leicht zugänglich" ist. Ein Link im Footer auf jeder Seite erfüllt diese Anforderung am sichersten. Ein Verstecken ausschließlich im Impressum-Pflichttext kann als nicht leicht zugänglich gewertet werden.
Nein. § 14 Abs. 1 Nr. 3 BFSGV verlangt eine Auflistung der konkret nicht konformen Inhalte Ihrer Website. Eine generische Erklärung ohne Bezug zu Ihrem Shop erfüllt diese Anforderung nicht. Die Mustererklärung der Bundesfachstelle dient als Aufbau-Vorlage, der Inhalt muss von Ihnen ausgefüllt werden.
§ 14 BFSGV lässt offen, wie granular die Auflistung sein muss. Aus der Behördenpraxis ist eine kategoriale Auflistung üblich, etwa "Produktbilder im Bereich Sale verfügen teilweise nicht über Alternativtexte" statt einer URL-by-URL-Liste. Wichtig ist, dass die Kategorien für einen Verbraucher nachvollziehbar sind.
§ 14 Abs. 1 Nr. 4 BFSGV verlangt Alternativen, soweit zumutbar. Eine telefonische Bestellannahme ist die in der Praxis am häufigsten genannte Alternative. Ist eine Alternative unzumutbar (etwa für individuelle Produktkonfiguratoren), wird das in der Begründung dokumentiert.
§ 14 BFSGV verlangt das nicht zwingend, die Bundesfachstelle Barrierefreiheit empfiehlt es jedoch. Eine zusätzliche Version in Leichter Sprache (nach den Regeln des Netzwerks Leichte Sprache) signalisiert Bewusstsein und reduziert Eskalationsrisiken. Sie ersetzt die rechtssichere Version nicht, sondern ergänzt sie.
Eine ohne Datumsangabe veröffentlichte Erklärung gilt als nicht konform mit § 14 Abs. 2 BFSGV. Eine Erklärung, deren letzte Aktualisierung mehr als zwölf Monate zurückliegt, wird in der Behördenpraxis als überholt gewertet, insbesondere wenn nachweisbare Theme-Updates oder App-Installationen dazwischen liegen.
Nicht für einen deutschsprachigen Hauptauftritt. § 14 Abs. 1 BFSGV i.V.m. Art. 13 EAA fordert die Hauptsprache des Angebots. Ein deutscher Shop benötigt eine deutsche Erklärung. Eine zusätzliche englische Übersetzung ist möglich und sinnvoll, ersetzt aber die deutsche nicht.
Allein nein. Die Erklärung erfüllt eine eigenständige Pflicht, ihr Vorhandensein dokumentiert Konformität mit § 14 BFSGV. Materielle Verstöße (etwa fehlende Alt-Texte) bleiben separat verfolgbar. In der Marktüberwachungspraxis wird das Vorhandensein der Erklärung jedoch als guter Wille gewertet und reduziert das Risiko einer Eskalation zur Bußgeldstufe.
§ 14 BFSGV verpflichtet jeden Shopify-Händler oberhalb der Kleinstunternehmen-Schwelle, eine Erklärung zur Barrierefreiheit zu veröffentlichen, die sechs Pflichtblöcke enthält: Diensteanbieter, Konformitätsstatus, nicht konforme Inhalte mit Begründung, Alternativen, Feedback-Mechanismus und Aufsichtsbehörde. Eine kopierfähige Vorlage finden Sie weiter oben, der Liquid-Code für den Footer-Link ebenfalls. Die Erklärung muss mindestens jährlich überprüft und nach Theme-Updates oder App-Installationen aktualisiert werden. Allein die Veröffentlichung schützt nicht vor Bußgeldern, signalisiert aber Konformitätsbewusstsein und reduziert das Eskalationsrisiko im Beschwerdefall erheblich.